Ja, es gibt eine BAföG-Regelung. Ein Schulbesuch kann gefördert werden:
- In der Hauptschule ab dem 1. Semester.
- In der Realschule ab dem 3. Semester.
- Im Gymnasium ab der Q2.
Für weitere Informationen wenden Sie sich and das BAföG-Amt, das für Sie zuständig ist. Allgemeine Informationen finden Sie unter www.bafög.de.